Allgemeine Geschäftsbedingungen Glas Trösch Carbesa
Geltung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote und Lieferungen. Abweichende Vereinbarungen sind nur schriftlich gültig. Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.
Preise
Die angegebenen Preise verstehen sich brutto, exkl. MWST. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Abgaben
Alle Abgaben, wie MWST, VOC, LSVA werden dem Kunden weiterverrechnet.
Recyclinggebühren
Recyclinggebühren für zurückgenommenes Material werden dem Kunden verrechnet.
Arbeitsleistungen
Arbeitsleistungen, welche für Kunden zusätzlich erbracht werden (Schablonen anfertigen, sonstige Arbeiten), werden nach Aufwand verrechnet.
Zahlungsbedingungen
Rechnungsbeträge sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung netto fällig. Ab Fälligkeitstag werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens Verzugszinsen in der Höhe von 5% p.a. berechnet. Für Mahnungen sind Mahnspesen in Höhe von je CHF 30.- geschuldet. Check und Wechsel gelten erst mit bedingungsloser Einlösung als Zahlung. Warenbeanstandungen haben keinen Einfluss auf die Fälligkeit der Rechnungen. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist nicht zulässig. Glas Trösch AG Autoglas ist berechtigt, eingehende Zahlungen zunächst auf ältere fällige Forderungen samt Verzugszinsen und Kosten und erst danach auf die Hauptforderung anzurechnen.
Lieferung
Die Lieferung erfolgt nach Wahl von Glas Trösch AG Carbesa per Lieferwagen, Camion-Expressdienst oder per Bahn. Versand- und Portokosten gehen zu Lasten des Kunden.
Lieferfristen
Bestellungen, welche sofort ausgeführt werden, werden in der Regel nicht bestätigt. Terminangaben in Auftragsbestätigungen, z.B. für Sonderanfertigungen, sind unverbindliche Richttermine. Wird ein Liefertermin erheblich überschritten, so ist der Kunde nach Ansetzen einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Andere Ansprüche wegen Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen.
Warenrücknahme
Ausgelieferte Waren werden nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem zuständigen Niederlassungsleiter zurückgenommen. Für Waren, welche sich in einem einwandfreien Verkaufszustand befinden bzw. für Montagesets, die in der Originalverpackung ungeöffnet zurückgegeben werden, gewährt Glas Trösch AG Carbesa folgende Gutschriften: bei Rückgabe vom 1. – 5. Kalendertag nach Lieferung 100% des fakturierten Warenwertes, bei Rückgabe vom 6. – 59. Kalendertag nach Lieferung 80 % des fakturierten Warenwertes. Ab dem 60. Kalendertag erfolgt keine Gutschrift mehr. Positionen mit einem Wert unter CHF 40.00 exkl. MWST werden nicht zurückgenommen.
Eigentumsvorbehalt
Glas Trösch AG Carbesa behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungen vor.
Prüfung der Lieferung und Rügepflicht
Die Ware ist vom Kunden bei der Anlieferung zu prüfen. Mit vorbehaltloser Unterzeichnung des Lieferscheins gilt die gelieferte Ware vom Kunden als genehmigt. Mängelrügen sind umgehend, spätestens innert 10 Tagen und in jedem Fall vor Verarbeitung, Einbau oder anderweitiger Benutzung detailliert und unter Angabe der Art des Mangels unverzüglich schriftlich anzugeben. Glas Trösch AG Carbesa ist Gelegenheit zu geben, die gerügten Mängel zu prüfen. Erweist sich die Lieferung als nicht vertragsgemäss, tauscht Glas Trösch AG Carbesa die mangelhafte Ware gegen einwandfreie Ware aus. Der Kunde hat wegen Mängel irgendwelcher Art keine Rechte und Ansprüche ausser den hier ausdrücklich genannten. Insbesondere sind Ansprüche auf Ersatz von direktem oder/und indirektem Schaden ausgeschlossen.
Anwendbares Recht
Es gilt schweizerisches Recht. Das UN-Kaufrecht (Wiener Kaufrechtsabkommen) findet keine Anwendung.
Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz des Lieferanten. Gerichtsstand ist Burgdorf/BE. Glas Trösch AG Carbesa ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu belangen.
28.02.2024